Allgemeine Geschäftsbedingungen der tognet
1. Geltung der Bedingungen
Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Eventuell entgegenstehende Bedingungen des Käufers und Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von tognet schriftlich bestätigt werden.
Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anschreiben und Preislisten gemachten Angaben über Gewichte, Maße, Leistungen, Abbildungen, Preise und Lagerfristen sind nur Richtwerte und können Änderungen unterliegen. Sie werden verbindlich, wenn sie im Vertrag oder der Geschäftskorrespondenz von tognet ausdrücklich zugesichert werden. Sonst gelten die am Tage der Lieferung zutreffenden Daten.
2. Angebot, Vertragsabschluss, Lieferung
Die Angebote von tognet sind freibleibend und unverbindliche Annahmeerklärungen. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von tognet. Das gleiche gilt für Ergänzung, Abänderungen oder Nebenabreden.
Die Verkaufsangestellten von tognet sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Schriftlichen Vertrages hinausgehen. Sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab Lager von tognet zzgl. der am Tage gültigen Mehrwertsteuer. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Nimmt ein Kunde die bestellte Ware nicht bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages.
Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es einer vorherigen Zustimmung bedarf. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist dann berechtigt, wenn er von tognet durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, es sei denn dass tignet einen festen Termin ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Jeglicher Schadenersatzanspruch, sei es auf Ersatz unmittelbarer Schäden und alle sonstigen Gewährleistungsansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Dauer der Auswirkungen, Verkehrsstörungen und höherer Gewalt befreien tognet für die Dauer der Auswirkungen von der Lieferpflicht. tognet kann wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
3. Preise
Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die letzte Preisliste von tognet, die dem Käufer zugesandt wurde, jedoch mit der Maßgabe, dass tognet berechtigt ist, ggf. eingetretene Preiserhöhungen (Veränderungen der Wechselkurse, Rohstoff-Verteuerung, Frachten und dergleichen) nach ihrer Wahl weiterzugeben. Alle Preise verstehen sich ab Lager München zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Gewährleistungen und Haftung
Beanstandung wegen Sachmängeln, Falschlieferungen, Mengenabweichungen und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung nach Eintreffen auf Mängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen und dergleichen, sofort zu prüfen. Falschlieferungen, Mengenabweichungen und Transportschäden müssen innerhalb von 7 Tagen geltend gemacht werden. Garantieumtausch kann nur dann erfolgen, wenn die Ware in der Originalverpackung mit Zubehör (Kabel, Software etc.) komplett an tognet gesandt wird. Die Ware muss frei eintreffen und wird von tognet unfrei wieder ausgeliefert. Der Austausch erfolgt ausschließlich nach Erhalt der defekten Teile. Eine detaillierte Beschreibung des Mangels ist beizufügen. Ohne diese Beschreibung und ohne Vorlagen der Rechnungs- bzw. Lieferscheinkopie ist kein Umtausch möglich. Das Recht auf Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn der reklamierte Mangel nach dreimaligem Versuch, wofür angemessen Zeit und Gelegenheit bestanden haben muss, nicht behoben werden konnte. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Einheiten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile wie Lüfter, Lauflager, Rolllager, Kugellager, Steckverbindungen, Schraubenverbindungen, mechanische Koppelelemente, Schlösser, Öffner, Schießer und weitere Verschleißmaterialien sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und Öffnen von Geräten hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Austauschteile gehen in das Eigentum von tognet über. Vorlieferungen können nur gegen Rechnung, bzw. Nachnahme geliefert werden. Nach Erhalt der defekten Teile erfolgt eine Gutschrift. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der mängelfreie Teil der Lieferung für den Kunden nicht verwendbar ist. Für Mängel, die auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückführen sind, haftet tgnet wie folgt:
*gegenüber Endverbrauchern und Endanwendern
Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl von tognet unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb von 24 Monaten ohne Rücksicht auf Betriebsdauer vom Tage des Gefahrenübergangs an gerechnet, nachweislich in Folge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelnder Ausführung unbrauchbar werden, oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. tognet kann verlangen, dass der Kunde die nachzubessernde Sache auf seine Kosten und auf sein Risiko in das Werk des Lieferers zu verbringen hat.
*gegenüber Fachhändlern und Wiederverkäufern
tognet verpflichtet sich, unentgeltlich alle Bauteile im Austausch innerhalb der 24 Monate nach Gefahrenübergang zu liefern. Die Nachbesserungsarbeiten bzw. Serviceleistungen sind vom Kunden selbst zu erbringen. Falls der Kunde die Leistungen nicht erbringen kann oder möchte, so kann er die Serviceleistungen tognet in Anspruch nehmen. In diesem Fall werden von tognet nur die Kosten für notwendige Bauteile und Materialien übernommen. Werden Nachbesserungen oder Serviceleistungen nötig, so wird der Arbeitslohn dem Kunden zu üblichen Marktpreiskonditionen gesondert in Rechnung gestellt. Die Serviceleistungen erfolgen in der Werkstatt von tognet. Alle an tognet gerichteten Garantie -Sendungen sind frei Haus zu liefern und werden von tognet unfrei versendet. Eine Verlängerung der Garantie besteht dadurch nicht. Bei allen an tognet gelieferten, defekten Geräten bzw. Teilen, die sich nach Überprüfung als in Ordnung erweisen, werden Überprüfungskosten je nach Aufwand, mindestens aber in die Höhe von €15,- erhoben.
Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde tognet die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist tognet von der Mängelhaftung befreit. Wenn tognet eine ihr gestellte, angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, oder wenn die Nachbesserung unmöglich ist oder von tognet verweigert wird, so kann der Kunde das Recht auf Minderung geltend machen. Kommt zwischen dem Kunden und tognet eine Einigung über die Minderung nicht zustande, so kann der Kunde auf Wandlung bestehen.
Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen, vom Zeitpunkt des Gefahrenüberganges an, nach 24 Monaten. Die Haftung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten und elektrischer Einflüsse entstehen.
Durch seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. tognet übernimmt ausdrücklich keine Garantie für Schäden, die durch den Anschluss von Zusatzgeräten, Erweiterungskarten oder äußere Einflusse entstehen. Weiter Ansprüche des Kunden gegen toget und deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Lieferungsgegenstand selbst entstanden sind.
5. Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt d.h., er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzugsrecht bedarf einer besonderen, schriftlichen Vereinbarung. Bei der Softwarelieferung gelten die jeweils gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers.
6. Serviceleistungen
Sämtliche Serviceleistungen von tognet z. B. Aufstellen von Geräten, Wartung, Generalüberholung und Reparatur, erfolgen ausschließlich nach den folgenden Bedingungen:
Der Umfang der Leistungspflicht von tognet bestimmt sich nachdem von ihr bestätigtem Auftrag, sowie nach ihren Servicevorschriften.
Der Kunde hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für unbehinderten Beginn und zügige Durchführung der Leistungen von tognet erforderlich sind.
Bei den zur Reparatur oder zur Überprüfung bei tognet eingehenden Rechnersystemen sind vom Kunden vorher sämtliche Datenbestände zu sichern. Festplatten der bei tognet eingehenden Rechner werden generell formatiert.
Die Preise für die Serviceleistungen von tognet bestimmen sich nach der jeweils gültigen Servicepreisliste von tognet. Kostenvorschläge können ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden um 15% überschritten werden.
Die Leistung von tognet gilt als angekommen, wenn das betreffende Gerät nach Durchführung der Leistungen dem Kunden funktionsfähig zum Betrieb übergeben wird. Die Haftung für Schäden aus Serviceleistungen mit Ausnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht die Haftpflichtversicherung von tognet eintritt.
7. Zahlungen
Die Rechnungsbeträge sind mit dem Zugang sofort ohne Abzug fällig. Zahlungsziele müssen schriftlich unter den dann geltenden besondere n Bestimmungen zzgl. Aufgeld vereinbart werden. Diskont und Spesen sind sofort fällig. tonet ist zur Abtrennung der Forderungen aus Gründen der Geschäftsbeziehungen berechtigt.
Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Einzahlers zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste offene Forderung des Kunden angerechnet. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist tognet berechtigt, vorbehaltlich der Geldentmachung weitere Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung aus dem Geschäft in Verzug und/oder werden tognet Umstände bekannt, die auf eine Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden schließen lässt, so ist tognet berechtigt, alle Forderungen aus Geschäften sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von tognet gelieferten Ware zu fordern. tognet ist dann auch berechtigt, vor der Lieferung neuer Ware Vorauszahlungen oder Sicherstellung des Rechnungsbetrages zu verlangen oder von noch nicht erfüllten Verträgen zurücktreten. Dem Kunden steht kein Zurückhaltungsrecht zu. Die Aufrechung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit der tognet Forderungen nicht.
8. Eigentumsvorbehalt
tognet behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nebst etwaiger Verzugszinsen und Vollstreckungskosten, Finanzierungskosten und sonstiger aus der Geschäftsverbindung entstehender Kosten vor.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nebst vorgenannten Nebenforderungen sowie bis zur Bezahlung sämtlicher vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren Eigentum von tognet.
Der Kunde ist berechtigt, über die im Eigentum von tognet stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindungen fristgemäß nachkommt.
Bei der Verarbeitung der Waren von tognet durch die Kunden gilt tognet als Hersteller und erwirbt Eigentum an der neu entstandenen Ware. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit den anderen Materialen, erwirbt tognet Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes ihrer Ware zu dem der anderen Materialen. Ist im Falle der Verbindung der Ware von tognet mit einer Sache des Kunden oder eines Dritten diese als Hauptforderung anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis auf tognet über. Der Kunde oder der Dritte gilt in diesem Fall als Verwahrer.
Hat der Kunde auf von tognet gelieferten und noch im Eigentum von tognet stehenden Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt das Eigentum von tognet unberührt.
Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf durch den Kunden oder einer ggf. dem Kunden gestatteten Vermietung von Waren, an denen tognet Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang des Eigentumsanteils von tognet an der verkauften oder vermieteten Ware zur Sicherung an tognet ab. Auf Verlangen von tognet hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum von tognet stehenden Waren, über den Standort der vermieteten Ware und über die gemäß vorstehender Bedingungen an tognet abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung im Kenntnis zu setzten.
Übersteigt der Wert der zur Sicherung zurückgenommenen Ware die Forderungen von tognet um mehr als 20%, so wird tognet auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.
Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind tognet unverzüglich schriftlich mitzuteilen; im Falle der Pfändung ist tognet das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Kosten für notwendig gewordene Investitionen durch tognet hat der Kunde zu tragen.
9. Versand und Gefahrenübertragung
Soweit der Kunde nicht anders bestimmt, wählt tognet die günstigste Versandart (Bahn, bzw. Spedition, Post oder UPS) nach eigenem Ermessen. Lieferungen erfolgen unfrei ab Lager München. tognet ist auch berechtigt, hierfür eine zusätzliche Pauschale zu berechnen. Bei LKW-Versand werden die Waren von tognet routinemäßig SVS/RVS-versichert, sofern tognet keine Verbotserklärung vorliegt.
Bei Sendungen des Kunden an tognet trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei tognet. Die Gefahr, auch für frachtfreie Lieferungen, geht auf den Käufer über, sobald tognet die an den Kunden zu liefernde Ware an den Spediteur oder den Frachtführer oder an einen statt diesen eingesetzten Beförderer oder an eine sonstige zum Transport bestimmte Person übergibt. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zur Lasten des Kunden.
10. Export
Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf.
Verbindliche Auskünfte, bezogen auf die Ausfuhr, erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen.
11. Datenschutz
tognet wird die Daten des Kunden – sowie geschäftsnotwendige und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig (§BDSG) – EDV mäßig speichern und verarbeiten.
12. Anzuwendendes Recht, Unwirksamkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bestellung und Lieferung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKA6, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen.
Die Unwirksamweit einzelner Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt Erfüllungsort ist München, Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile München, auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess.